Assistenz im Krankenhaus – dringender Handlungsbedarf

Krankenhausaufenthalt mit Assistenz
Patienten mit Assistenzbedarf haben im Krankenhaus nicht immer die optimale Unterstützung, kritisiert die ISL. Archivfoto: AWS/Rosdorff

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungs-Empfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema „Assistenz im Krankenhaus“ vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt: „Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden“, beschreibt ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär die Situation. „So kommt es zu der absurden Situation, dass zwar behinderte Arbeitgeber ihre Assistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen können, aber völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, diese Möglichkeit nicht haben!“

Die derzeitige gesetzliche Regelung entspricht weder dem Grundgesetz noch der UN-Behindertenrechtskonvention, wie aus dem Rechtsgutachten der ISL eindeutig hervorgeht. Dort heißt es in der Zusammenfassung: „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland muss BRK-konform gestaltet werden, die Einkommensabhängigkeit von Assistenzleistungen muss abgeschafft werden und die rechtlichen Grundlagen feinen Weiterbezug der Leistungen bzw. zur Sicherung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus müssen für alle Assistenznehmer_innen geschaffen werden, nicht nur für diejenigen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren. Weiterhin sollten die sich aus dem Völkerrecht ergebenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands beim aktuell diskutierten Bundesteilhabegesetz berücksichtigt und umgesetzt werden.“

Neben dem Rechtsgutachten hat die ISL eine nichtrepräsentative Befragung von Menschen mit Behinderungen, Assistenzdiensten und des Krankenhauspersonals durchgeführt. Die zentralen Ergebnisse sind laut Studienleiterin Wiebke Schär:

  • Selbst wenn das Krankenhaus die Notwendigkeit einer Assistenzperson bestätigt, verweigern die Krankenkassen die Finanzierung der Assistenz.
  • Das Krankenhauspersonal verfügt nur über geringes Wissen zum Thema Schwerbehinderung. Die behinderungsbedingten Bedürfnisse von Patient*innen können durch das Personal kaum erkannt werden.
  • Generell wird die fehlende oder mangelnde Barrierefreiheit kritisiert: Untersuchungsgeräte können oft nicht für Personen mit körperlichen Einschränkungen eingesetzt werden.
  • Menschen mit Lernschwierigkeiten fühlen sich teilweise entwürdigend behandelt und nehmen wahr, dass man mit ihnen im Krankenhaus wenig Geduld hat.

Bereits im Jahr 2006 hatte die Kampagne „Ich muss ins Krankenhaus…was nun?“ des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen –  ForseA e.V. die Misere deutlich aufgezeigt. Seit dieser Zeit hat sich nur wenig getan. „Zehn Jahre später“, so Schär, „ist es höchste Zeit, dass die entsprechenden Stellen in den Sozialgesetzbüchern geändert werden und dass eine umfassende Bewusstseinsbildung im Gesundheitsbetrieb erfolgt, damit alle Menschen, die mit Behinderungen leben, keine Angst mehr davor haben, ins Krankenhaus zu müssen! Mit unseren Empfehlungen wollen dazu beitragen, dass sich bald etwas ändert!“

Die Handlungs-Empfehlungen, das ISL-Rechtsgutachten unter dem Titel „Assistenzleistungen im Krankenhaus im Lichte des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention“ sowie die Ergebnisse der Befragung hat die ISL jetzt im Internet veröffentlicht: https://www.isl-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1447:assistenz-im-krankenhaus-dringender-handlungsbedarf-besteht&catid=90&Itemid=410&lang=de

Das ISL-Projekt „Keine Angst vorm Krankenhaus!“ wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit gefördert.

 

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