Baden-Württemberg unterstützt Landkreise bei Inklusion

Schwerbehindertenvertretung
Sozialministerin Katrin Altpeter. Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

Sozialministerin Katrin Altpeter hat am Freitag (29. Mai) ein neues Projekt vorgestellt, mit dem sie die Landkreise bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt. In vier Landkreisen werden so genannte Inklusionskonferenzen eingerichtet, auf denen sich die beteiligten Akteure vor Ort regelmäßig austauschen und voneinander lernen sollen. Kreisverwaltung, Betroffene und Angehörige, der Kreisbehindertenbeauftragte, lokale Einrichtungsträger, soziale Dienste und Selbsthilfeorganisationen, Bürgerinnen und Bürger sowie die kreiseigenen Städte und Gemeinden sollen gemeinsam Prozesse und Strukturen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern und neue Handlungskonzepte erarbeiten.

Für das Projekt ausgewählt wurden die Landkreise Tübingen, Esslingen, Ludwigsburg und Ravensburg. Durch die  wissenschaftliche Begleitung ist sichergestellt, dass die gewonnen Erkenntnisse allen Landkreisen im Land zur Verfügung stehen. Für das auf eine Anregung des baden-württembergischen Landkreistages zurückgehende Projekt stehen ab dem 1. Juni 400.000 Euro Landesmittel zur Verfügung.

Ministerin Altpeter: „Viele Landkreise in Baden-Württemberg arbeiten bereits sehr engagiert an der Umsetzung von Inklusion. Es gibt zahlreiche Impulse für eine inklusive Entwicklung in verschiedenen Bereichen, oft fehlt jedoch ein ganzheitliches, bereichsübergreifendes und koordiniertes Vorgehen sämtlicher Akteure. Das wollen wir mit unserer Förderung ändern. Denn die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelingt nur, wenn vor Ort alle Akteure an einem Strang ziehen. Durch den Auf- und Ausbau geeigneter Strukturen und Netzwerke in den Kommunen des Landkreises wird dieser Prozess nachhaltig gesichert.“

Joachim Walter, Präsident des baden-württembergischen Landkreistages, freut sich, „dass mit Unterstützung des Landes die Aktivitäten im Sinne der Inklusion weiter ausgebaut werden können. Die von den Modelllandkreisen initiierten Inklusionskonferenzen sind eine gute Plattform, in deren Rahmen die Landkreisverwaltungen zusammen mit ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden den gemeinsamen Weg der Inklusion fortsetzen können.“

Die neuen Projekte bauen auf den Erfahrungen des Modellprojekts im Landkreis Reutlingen auf, in dem bereits mit Förderung durch Landesmittel eine Inklusionskonferenz eingerichtet wurde. Der Landkreis Reutlingen stellt den teilnehmenden Kreisen seine Ergebnisse und Erfahrungen zur Verfügung.

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland müssen alle staatlichen Stellen zur Umsetzung der verbürgten Rechte von Menschen mit Behinderungen beitragen. Das Sozialministerium erstellt derzeit federführend für Baden-Württemberg einen Aktionsplan mit Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention, der im Juni 2015 vom Kabinett verabschiedet werden soll. Aber auch auf lokaler, kommunaler und regionaler Ebene sind flächendeckend die Entwicklung entsprechender Umsetzungspläne erforderlich.

Neben den Landkreisen unterstützt das Sozialministerium auch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bei der Umsetzung der Inklusion. U.a. mit jeweils 150.000 Euro unterstützte das Ministerium die Einrichtung Kommunaler Beratungsstellen Inklusion beim Städtetag und beim Gemeindetag.

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