Behinderte Menschen nicht länger arm machen

Foto: CC BY-SA 2.0, Schrift-Architekt
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Das von einer Reihe von Behindertenorganisationen getragene Bündnis für ein gutes Bundesteilhabegesetz fordert, dass die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen endlich aufgehoben wird. Im Vorfeld der hierfür entscheidenden Arbeitsgruppensitzung zur Vorbereitung eines Bundesteilhabegesetzes am 19. November im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordern die Verbände zudem die Einführung eines Bundesteilhabegeldes.

„Behinderte Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden derzeit systematisch arm gemacht. Sie dürfen nur 2.600 Euro sparen und müssen einen Großteil ihres Einkommens abgeben, um die nötige Unterstützung und Assistenz zu bekommen. Zudem werden die PartnerInnen mit in die Haftung genommen, so dass zusammen maximal 3.214 Euro angespart werden dürfen.“ Darauf wies der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, hin. Die Verbände erwarten, dass diese massive und familienfeindliche Benachteiligung durch das von der Bundesregierung und von den Ländern versprochene Bundesteilhabegesetz beseitigt wird.

„Statt auf stationäre Einrichtungen verwiesen zu werden, müssen behinderte Menschen mit der für sie nötigen Assistenz mitten in der Gesellschaft leben können. Die Gesetze und Hilfen müssen an den Bedürfnissen der behinderten Menschen statt an denen der Einrichtungen ausgerichtet werden. Hierfür ist eine passgenaue Persönliche Assistenz ein zentraler Schlüssel. Die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit verschiedenen Behinderungen, mit dem die Betroffenen einen Teil der benötigten Hilfen selbstbestimmt und passgenauer organisieren können, ist zudem längst überfällig“, so Ottmar Miles-Paul.

Weitere Informationen gibt’s unter www.teilhabegesetz.org

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