Bröckelt die Ablehnungsfront der Krankenkassen?

Mobiler Treppensteiger für Rollstühle - Scalamobil (Foto: ulrich alber)
Mobiler Treppensteiger für Rollstühle – Scalamobil (Foto: ulrich alber)

Das Urteil beschäftigt Bedürftige und Leistungsträger, Hersteller von Treppensteigern verbuchen Umsatzeinbrüche, die Presse berichtet regelmäßig: Unter dem Aktenzeichen B 3 KR 13/09 R lehnte das Bundessozialgericht am 7. Oktober 2010 den Anspruch einer Versicherten auf die Kostenübernahme für einen Treppensteiger ab. Tenor der Begründung: Versicherten die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen, falle nicht in das Leistungsangebot der Krankenkassen. Dass das zutrifft, hätte die Klägerin bei entsprechender Rechtsberatung auch vorher wissen können. So schuf sie mit ihrem Gang durch sämtliche Instanzen einen Präzedenzfall wider Willen.

Viele Krankenkassen handhabten das Urteil seitdem als einen Freibrief, Anträge auf Kostenübernahme von Treppensteigehilfen grundsätzlich abzulehnen. Zu Unrecht, fraglos, aber die Rechtslage ist kompliziert. Derzeit sind bundesweit rund 30 gerichtliche und außergerichtliche Widerspruchs- und Klageverfahren anhängig. Inzwischen ist die Vorgehensweise der Krankenkassen uneinheitlich. AOK und IKK erteilen nur noch in Einzelfällen Zusagen, Knappschaft und DAK lehnen durchweg ab, Barmer GEK, TK, KKH und einige Betriebskrankenkassen sowie private Krankenversicherungen geben sich weniger sperrig und genehmigen größtenteils. Viele Versicherte sind begreiflicherweise verunsichert.

Welcher Kostenträger ist zuständig? Was ist der Unterschied zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich? Welche Fristen sind zu beachten? Welchen Einfluss hat die Erteilung einer Pflegestufe? Im Einzelfall wird oft nur ein qualifizierter Rechtsbeistand Licht ins Dunkel bringen. Hilfreich kann aber auch die Kontaktaufnahme zu einem Hersteller sein.

Die Firmen Ulrich Alber und Alber Antriebstechnik (beide Albstadt) unterstützen Handel und Betroffene durch Argumentationshilfen, Textbausteine und Rechtsrat. Wer indes dringend einen Treppensteiger benötigt, sei es auf Grund von Krankheit oder Unfall, wird in den seltensten Fällen die Zeit haben, sich auf dem Weg durch die Instanzen Recht zu verschaffen. Unterdessen, so eine Beobachtung im Handel, wird der größte Teil der verkauften Treppensteiger privat bezahlt. Der RehaTreff hält Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden.

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