Bundesteilhabegesetz kommt 2015

Teilhabegesetz, BSK
Wolfgang Rombach: „Das Bundesteilhabegesetz wird kommen“. (Foto: BSK e.V.)

„Das Bundesteilhabegesetz wird kommen“, stellte Wolfgang Rombach, Leiter der Unterabteilung Sozialhilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gleich zu Beginn seines Impulsreferates bei der ersten politischen Diskussion „BSK im Dialog“ am 7. März in der Hessischen Landesvertretung beim Bund in Berlin fest.

Der Einladung des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter folgten dem Bericht des BSK zufolge 75 Gäste, darunter VertreterInnen verschiedener Behindertenverbänden und Mitglieder des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK). Mit im Podium war auch Rechtsassessorin Christiane Möller, ehrenamtliche Mitarbeiterin beim Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten sowie beim Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Die Gesprächsrunde leitete Karl Finke, Landesbehindertenbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen und Mitglied im BSK-Bundesvorstand.

In seiner Begrüßungsansprache hob Gerwin Matysiak, Vorsitzender beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter die Bedeutung der Podiumsdiskussionen vom BSK hervor: „Wir sehen es als unsere Aufgabe die sogenannte nichtbehinderte Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung durch die Podiumsdiskussion BSK im Dialog zu sensibilisieren und letztere aufzuklären und hoffen dabei, weitere politische Fürsprecher zu gewinnen, die unser Anliegen in die Parteien und Gremien tragen.“

Wolfgang Rombach gab anschliessend einen Überblick über den Status Quo der Gesetzgebung. „Spätestens nach der Sommerpause sollen Entscheidungsträger von Behindertenverbänden beim Entwicklungsprozess des Gesetzes beteiligt werden“, betonte Wolfgang Rombach einem Bericht des BSK zufolge. Nach seiner Aussage wird angestrebt einen Gesetzesentwurf für ein Bundesteilhabegesetz noch in 2015 vorzulegen. „Vertreter der sozialen Bewegung, so auch der BSK, müssen von der Stunde Null an bei der Ausarbeitung beteiligt werden“, ergänzte Karl Finke.

Christiane Möller erläuterte zunächst die Motivation des Forums behinderter Juristinnen und Juristen bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage: „Bislang gab es nur Eckpunkte und Stellungahmen von Parteien und Verbänden. Unsere zentralen Punkte waren die Herauslösung der Teilhaberechte aus dem Fürsorgeprinzip und hin zu einem teilhabeorientierten Ansatz.“ Zum Thema Eingliederungshilfe erklärte sie: „Wir wollen, dass der Begriff Behinderung rechtskonform gestaltet wird und die Begriffe Beeinträchtigung und Barrieren in Abhängigkeit gestellt werden.“

Beim Thema Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Entlohnung gab es sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen. Christiane Möller gab zu bedenken, dass eine dauerhafte Beschäftigung in einem arbeitnehmerähnlichen Status nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Axel Willenberg, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) räumte ein, „dass Menschen mit Behinderung nur unter Schwierigkeiten außerhalb einer WfMB zu beschäftigen sind“ und fügte hinzu, „wir sind aber dabei, andere Möglichkeiten zu suchen.“

Eine Zuhörerin wies auf die Bedeutung der Leistungsformen im Gesetz hin und sieht in „qualifizierten Beratungsleistungen von betroffenen Menschen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben einen essentiellen Bestandteil, um einen Dialog auf Augenhöhe herzustellen“. Christiane Möller stellte dazu klar: „Uns war es bei der Formulierung wichtig, eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratung zu ermöglichen, die den Ansprüchen betroffener Menschen gerecht wird.“

In seinem Fazit fasste Karl Finke die Inhalte der Diskussionsrunde zusammen: „Wir möchten beim Bündnis Sozialer Bewegung von der Stunde Null auf der Arbeitsebene der Staatssekretäre an mitarbeiten und nicht am Katzentisch sitzen. Wir planen und wir gestalten mit und wir fordern, dass ehrenamtliche Arbeit gefördert wird.“

(BSK e.V.)

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