Bundesverwaltungsgericht erlaubt Eigenanbau von Cannabis

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Hanfpflanzen, CC BY-SA 3.0, Michael w

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute erstmalig einem Schmerzpatienten den Eigenanbau von Cannabis erlaubt. Das Betäubungsmittel sei für seine medizinische Versorgung notwendig, weil keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung stehe, so das Urteil.

Der 52-jährige Kläger ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt. Die Symptome seiner Erkrankung behandelt er seit etwa 1987 durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Zwar besitzt er eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke kaufen, jedoch werden die monatlichen Kosten in Höhe von rund 1500 Euro nicht von der Krankenkasse übernommen. Juristisch belangt wurde der Mann bisher nicht, da ein „gerechtfertigter Notstand“ vorliegt, wie das Amtsgericht Mannheim 2005 urteilte. Die offizielle Erlaubnis zum Anbau wurde ihm jedoch bislang verwehrt.

AWS

 

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