Dem Benachteiligungsverbot muss ein gutes Bundesteilhabegesetz folgen

Teilhabegesetz
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Dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 1994, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, muss nun endlich ein gutes Bundesteilhabegesetz folgen. Dies bekräftigte Dr. Sigrid Arnade vom Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 bei einer Kundgebung zum 20jährigen Jubiläum des Bundestagsbeschlusses in Berlin. „Die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen ins Grundgesetz ist eine Bürgerrechtserklärung für behinderte Menschen, die viel in Bewegung gebracht hat. Dieser Ansatz muss durch die konsequente Umsetzung des Benachteiligungsverbotes und endlich durch die Schaffung eines guten Bundesteilhabegesetzes konsequent weiter verfolgt werden. Denn behinderte Menschen werden immer noch massiv an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert“, erklärte Dr. Sigrid Arnade. „Viele behinderte Menschen, die Unterstützung brauchen, werden nach wie vor auf die Sozialhilfe verwiesen und dürfen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Die Aussonderung in Sonderwelten wie Förderschulen, Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen ist nach wie vor die Regel. Daher brauchen wir dringend gesetzliche Regelungen, die die Inklusion fördern statt behindern“, so Dr. Sigrid Arnade.

Unter dem Motto „Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz“ erinnerten eine Reihe von Behindertenverbänden mit einer Kundgebung am Reichstagufer/Ecke Wilhelmstraße in Berlin an den damaligen Beschluss und bekräftigten ihre Forderung nach der Schaffung eines guten Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen. Im Anschluss an die Kundgebung mit Akteuren, die sich Anfang der 90er Jahre für die Grundgesetzergänzung eingesetzt haben, wurde symbolisch der 1994 in Kraft getretene Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ an der am Jakob-Kaiser-Haus befindlichen Plexiglas-Inschrift mit dem Text des Grundgesetzes von 1949 angebracht. Das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ist dort nämlich noch nicht enthalten. „Das Benachteiligungsverbot und die Achtung der Menschenrechte behinderter Menschen müssen endlich in der Mitte der Gesellschaft ankommen“, erklärte Dr. Sigrid Arnade.

 

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