Fall Henri zeigt dringenden Handlungsbedarf

ZSL_logo_mZusatzFür eine zügige Reform des Schulgesetzes in Baden Württemberg setzt sich das ZsL Stuttgart ein. Britta Schade, Dipl. Psychologin und hauptamtliche Beraterin des ZsL: „Jedes Kind muss die Möglichkeit bekommen, wohnortnah in die von ihm gewünschte Schule aufgenommen zu werden. Dazu muss jedem Kind der dafür notwendige individuelle Unterstützungsbedarf zugesichert werden.“

Das ZsL hält eine entsprechende Reform des Schulgesetzes für dringend erforderlich, damit die Situation, mit der nun Henri aus Walldorf und seine Eltern konfrontiert sind, in Zukunft nicht mehr möglich ist. „Schulkonferenzen dürfen Menschen mit Behinderungen ihre grundgesetzlich verankerten Rechte nicht länger verweigern“ so Britta Schade weiter. „Es kann nicht sein, wie jetzt geschehen, dass einem Kind per Konferenzbeschluss verweigert wird, die Realschule Walldorf wie auch das dortige Gymnasium zu besuchen. Dies geschieht, obwohl das zuständige staatliche Schulamt dieses Projekt ideell und durch entsprechende Rahmenbedingungen zu unterstützen bereit ist.“

Ohne entsprechende Verankerung von Rechtsvorschriften in der Schulgesetzgebung ist es trotz der offiziellen Bekenntnisse zu Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, fünf Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention und trotz geltender Rechts-und Verwaltungsvorschriften möglich, dass ein Kind mit Down Syndrom von Schulen abgewiesen werden kann.

Seit mehr als 30 Jahren setzt sich die Interessenvertretung selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) für eine selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen ein, diese beginnt bei der Geburt und endet mit dem Tod. Das ZsL in Stuttgart unterstützt als Mitgliedsorganisation den Dachverband in seiner Zielsetzung und fordert zur Achtung und Würdigung der Vielfalt von Menschen müsse die Schule beitragen, indem sie dort inklusiv gelebt wird. „Gemeinsamer Unterricht kann gelingen, wie wir in vielen anderen Ländern sehen können. Es kann und darf keine Ermessungsentscheidung einzelner bzw. kleiner Gruppen sein, ob ein Kind in die Regelschule darf oder nicht“ sagt Britta Schade und betont:

„Inklusion für einzelne – nicht so „behinderte“ Schüler – oder ein Wahlrecht der Schule, welches Kind aufgenommen wird, gibt es nicht!“

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