Forschungsprojekt zum BTHG bis 2021 gestartet – DVfR setzt neue Schwerpunkte beim partizipativen Monitoring

Das Kooperationsprojekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ beobachtet von September 2018 bis August 2021 die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und angrenzender Fragestellungen aus sozialrechtlicher und soziologischer Perspektive. Dazu sollen u. a. eigene empirische Erhebungen durchgeführt werden. Im Fokus der Analysen und Kommentierungen steht die Teilhabe am Arbeitsleben. Das Projekt der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihrer Partnerinnen und Partner an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Universität Kassel sowie am Zentrum für Sozialforschung Halle führt das Monitoring der Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts mit neuen Forschungsthemen fort. Hintergrund ist das stufenweise Inkrafttreten des BTHG, verbunden mit seiner Rechtsauslegung sowie mit Fragen der Akzeptanz durch die betroffenen Akteure. Das Projekt hat das Ziel, die Umsetzung der Reformschritte zu beobachten, zu analysieren und aus wissenschaftlicher wie praktischer Sicht zu kommentieren. Die Forschung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert und durch einen interdisziplinären Beirat begleitet.

Zu den Forschungsschwerpunkten bis 2021 zählen u. a. die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die Rolle der Schwerbehindertenvertretung oder Fragen der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX. „Es wird zu beobachten sein, ob und wie die Verknüpfung von medizinischer Rehabilitation, LTA, begleitenden Hilfen, Teilhabe an Bildung, sozialer Teilhabe und Krankenbehandlung zukünftig gelingt, wie sie in gemeinsamen Empfehlungen, regionalen Vereinbarungen und in der Begutachtungspraxis umgesetzt wird und wie die Rechtsprechung mit den neuen Regelungen umgeht“, erklärt der DVfR-Vorsitzende Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann. Verstärkt stehen neben rein rechtlichen Aspekten auch eigene empirische Erhebungen im Fokus: Wie bewerten unterschiedliche Akteure in der Rehabilitation wichtige Neuerungen durch das BTHG, etwa die Mitbestimmungsrechte für den Werkstattrat und die Implementierung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), das Budget für Arbeit oder Alternativen zur WfbM? Neben Arbeitgebern, Leistungsträgern und -anbietern sollen vor allem Menschen mit Behinderungen zu Wort kommen.

Im Rahmen des Monitoring-Prozesses werden Vorschläge zur Klärung, Weiterentwicklung oder Umsetzung der neuen Regelungen entwickelt und diese in Fachveranstaltungen sowie auf der interaktiven Plattform „Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ zur Diskussion gestellt. Regelmäßige Online-Diskussionen zu ausgewählten Themen stehen allen Interessierten offen und ermöglichen eine niedrigschwellige Partizipation.

www.reha-recht.de

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