Grüne fordern inklusiven Arbeitsmarkt

Corinna Rüffer (Grüne). Foto: Marco Piecuch.
Corinna Rüffer (Grüne). Foto: Marco Piecuch.

„Um die Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung steht es nicht gut. Und von der Bundesregierung fehlen jegliche Signale, dass sie es mit dem Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes tatsächlich ernst meint“, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik anlässlich der gestern vorgestellten ver.di-Studie „Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung“.

Nur etwa die Hälfte arbeitete an einem behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz – obwohl die meisten einen Rechtsanspruch darauf hätten. Die Studie zeige auch, wie wichtig eine Schwerbehindertenvertretung sei. So steige beispielsweise die Chance auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz signifikant, wenn es eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb gebe. Deshalb müsse die Bundesregierung die Schwerbehindertenvertretungen stärken: Sie sollten an allen mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen beteiligt werden.

Leider lasse die Studie jene Menschen außer Acht, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Dabei steige ihre Zahl seit Jahren kontinuierlich. Wer erst einmal in einer WfbM arbeite, bleibe dort mit an Sicherheit grenzendender Wahrscheinlichkeit bis zur Verrentung stecken – und verdiene trotz einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden durchschnittlich weniger als 200 Euro im Monat. Obwohl die Werkstätten den Auftrag haben, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, liege die Vermittlungsquote unter einem Prozent.

Auch hier müsse die Bundesregierung, so Rüffer, die Rahmenbedingungen verbessern: Der Wechsel von WfbM-Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt könne deutlich stärker gefördert werden. Zu diesem Zweck sollte das Budget für Arbeit endlich bundesweit eingeführt werden: So könnte ein behinderter Mensch selbst entscheiden, wie das Geld, das sonst für seinen Werkstattaufenthalt gezahlt wird, eingesetzt werden soll, um ihm einen Platz im Arbeitsleben zu schaffen und zu sichern. Dies könne, wenn nötig, beispielsweise auch durch einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich geschehen.

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