Kinderarmut: Unter 15 Prozent der unter 15-Jährigen profitieren nicht von Teilhabeleistungen

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche ist in der Höhe unzureichend und in der bestehenden Form nicht geeignet, um Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, so der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund in deren Kritik. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für zum Beispiel Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder für Musikunterricht wurde 2011 neu eingeführt. Grund dafür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband sehen in den Ergebnissen der Studie den Beleg für das Scheitern des damals vereinbarten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ und wünschen eine Reform der jetzigen Regelung. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
www.der-paritaetische.de

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