Petition zur Mitnahme von Elektromobilen

E-Scooter werden vielerorts nicht mehr befördert.
E-Scooter werden vielerorts nicht mehr befördert.

Seit Herbst 2014 häufen sich in Deutschland die Fälle, wonach FahrerInnen von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen oder Straßenbahnen ihrer regionalen Verkehrsbetriebe nicht mehr befördert werden.

Immer häufiger werden auch Elektrorollstühle von der Beförderung ausgeschlossen. Leidtragende sind viele Millionen Menschen, die aufgrund einer Körperbehinderung oder einer altersbedingten Mobilitätseinschränkung, auf die Nutzung ihrer Hilfsmittel in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe angewiesen sind. Ihnen wird damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer Diskriminierung entspricht.

Da es bislang keine bundeseinheitliche Regelung über den Umgang bei der Mitnahme von Elektromobilen und Elektrorollstühlen in Bussen und Bahnen gibt, besteht eine Rechtsunsicherheit. Derzeit muss gegenüber jedem einzelnen Verkehrsbetrieb, der die Mitnahme von Elektromobilen ausgeschlossen hat, das Recht auf Mitnahme außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Aufgrund der gegensätzlichen Interessenslagen, einerseits der Diskriminierungsschutz, andererseits die Sicherheits- sowie Haftungsfragen, wird es jedoch immer zu Einzelfallentscheidungen kommen.

Eine einheitliche Rechtsprechung ist momentan nicht gegeben. Um zeitnah eine einheitliche politische und gesetzgeberische Lösung zu finden, startet der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, am 5. September eine bundesweite online-Petition.

Ziel der Petition ist es, eine Beförderungspflicht auch für Elektromobile in Bussen und Bahnen gesetzlich festzuschreiben und dass der Bundestag folgende Änderungen beschließt:

• einheitliche gesetzliche Definitionen der Elektromobile

• Festschreibung der Voraussetzungen für die sichere Beförderung von Elektromobilen

• die Verpflichtung und Kontrolle zur Umsetzung von Barrierefreiheit durch die Verkehrsbetriebe

Um eine öffentliche Anhörung zu erreichen, benötigt der BSK 50.000 Unterzeichner.

Weitere Infos und einen Link zur Petition gibt es ab 5.9. unter: https://www.bsk-ev.org und in unter facebook.com/bskev

BSK e.V.

 

Weitere Artikel

Letzte Beiträge