Sozialbehörde erstattet erstmalig Kosten für Exoskelett

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Präsentation des ReWalk Exoskeletts auf der REHAB-Messe in Karlsruhe. Foto: AWS/Mikolasch

Erstmals hat eine deutsche Sozialbehörde ein Exoskelett als notwendiges Hilfsmittel anerkannt. Der Begünstigte, David Hartmann, erlitt im Jahr 2009 eine Rückenmarksverletzung und ist vom 9. Brustwirbel abwärts querschnittgelähmt. Der Baden-Württemberger war nach seinem Unfall für sieben Jahre auf den Rollstuhl angewiesen.

Hartmann hatte ursprünglich einen Antrag auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse gestellt, die Betriebskrankenkasse MH Plus. MH Plus leitete die Forderung an die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe weiter, welche den Anspruch auf Leistung zunächst mit Verweis auf alternative Methoden zur Mobilität wie Rollstühle und öffentliche Verkehrsmittel ablehnte.

In Reaktion auf eine am 1. September 2015 eingereichte Berufung genehmigte die Sozial- und Jugendbehörde am 26. Oktober 2015 die Erstattung der Kosten für die Bereitstellung des ReWalk Exoskelett-Systems für die persönliche Nutzung und wird diese Kosten von MH Plus gemäß § 14 Absatz 4 des deutschen SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) zurückfordern.

„Die Kostenübernahme für das ReWalk-System durch die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für Menschen mit einer Rückenmarksverletzung in Deutschland“, so Larry Jasinski, ReWalk CEO. „ReWalks Exoskelett-Technologie ist im Sinne dieser Entscheidung ein medizinisches Hilfsmittel, das berechtigten Nutzern ermöglicht, durch Gehfähigkeit am täglichen Leben teilzunehmen.  Es ist zudem, was wichtig ist, eine weitere signifikante Entscheidung seitens der deutschen Behörden und Versicherer für die Kostenerstattung von motorisierten Exoskelett-Systemen“.

AWS/Pm

 

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