Freispruch im Fall Pistorius am Donnerstag unwahrscheinlich

Oscar Pistorius verstrickte sich vor Gericht in Widersprüche. Foto: CC BY 2.0, Lwp Kommunikáció
Oscar Pistorius verstrickte sich vor Gericht in Widersprüche. Foto: CC BY 2.0, Lwp Kommunikáció

Fünf Wochen nach dem letzten Verhandlungstag im Mordprozess um den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius soll am kommenden Donnerstag ein Urteil fallen. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung versucht der bekannte südafrikanische Strafrechtler William Booth eine Prognose – und deckt die größten Fehler des Angeklagten auf.

Obwohl beim weltweit ersten Mordprozess, der außer im Fernsehen auch in den Sozialen Medien übertragen wurde, etlich Zeugen vernommen wurden, „wird niemand außer ihm je wissen, was wirklich passierte“, so der Anwalt für Strafrecht. Der Angeklagte sei der einzige lebende Zeuge. Pistorius behauptet, seine Freundin Reeva Steinkamp für einen Einbrecher gehalten, und deshalb durch die geschlossene Tür geschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Pistorius seine Freundin im Streit erschossen hat. Was wirklich passiert ist, müsse das Gericht aber auch gar nicht herausfinden, erklärt Booth. Es müsse nur entscheiden, ob die Aussage des Angeklagten nach „vernünftigem Ermessen“ wahr sein kann.

Einen Freispruch hält Booth für schwer vorstellbar. Denn Pistorius sei in der Tatnacht zu weit gegangen. Er habe die Grenze, die das Gesetz für eine Selbstverteidigung ansetzt, überschritten, indem er durch die geschlossene Tür geschossen habe. „Im vollen Bewusstsein, dass sich dahinter ein Mensch verbirgt.“ Für einen Freispruch müsse sich die Richterin also die Frage stellen, ob eine vernünftig handelnde Person mit „den gleichen Ängsten und der gleichen Behinderung“ änhlich gehandelt hätte. Wenn das Gericht nun Pistorius Aussage akzeptiere, könne es ihn trotzdem wegen fahrlässiger Tötung verurteilen. Eine Mindeststrafe gebe es nicht, dies liege „im Ermessen des Richters.“ Hält die Richterin dagegen den Tatbestand des Mordes für erfüllt, erwartet Pistorius eine lebenslange Haftstrafe.

Pistorius ist neben Mordes auch wegen fahrlässigem Waffenbesitz angeklagt. Dies war, so Booth, ein gewiefter Schachzug der Staatsanwaltschaft. Diese habe den Angeklagten als verantwortungslosen jungen Mann dargestellt, was jedoch schnell die Gefahr einer Vorverurteilung schaffe und mit dem Fall nichts zu tun habe. Pistorius hat in allen Anklagepunkten auf „unschuldig“ plädiert. Für seine Glaubwürdigkeit wäre es aber besser gewesen, wenn Pistorius diese minder schweren Taten gestanden hätte, vermutet der Kapstädter Anwalt. „Pistorius war ein schwacher Zeuge“, resumiert Booth. Er sei bockig und aggressiv gewesen und habe sich mit dem Staatsanwalt angelegt. „Er zeigte keine Demut“.

Im fünf Tage langen Kreuzverhör hatte sich Pistorius in Widersprüche verstrickt. Dies sei laut Booth jedoch in dieser besonderen Situation nicht ungewöhnlich. Schwer wiege aber, dass Pistorius mehrmals seine Version des Geschehenen geändert habe. Das fördere nicht seine Glaubwürdigkeit. Zunächst hatte er behauptet, er hätte sich gegen einen Einbrecher gewehrt, später gab er an, der Schuss habe sich versehentlich gelöst. Am meisten zu tun habe die Richterin aber mit der Aussage mehrerer Nachbarn, die in der Tatnacht weibliche und männliche Schreie gehört haben wollen. Die Verteidigung hielt dagegen, dass Pistorius in Paniksituationen wie eine Frau schreie.

Egal wie das Urteil lauten wird, für William Booth wird der Prozess vor allem wegen des hohen Medieninteresses im Gedächtnis bleiben. „Das Interesse ist überwältigend, vielleicht auch zu überwältigend.“

Eric Scharfenort

 

 

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