Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen braucht qualitativen Ansatz

Am 11. und 12. Oktober 2018 fand die 78. Konferenz der Fachverbände im Haus der Deutschen Caritas in Berlin statt. Die Konferenz beriet dabei mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese unter anderem denAbschlussbericht zu den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf den Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderung (Artikel 25a § 99 BTHG)des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Für Menschen mit Behinderung ist es diezentrale Frage, ob und wie sie Zugang zu staatlichen Hilfen und Leistungen erhalten. Bei der Ver-abschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hatten sich deshalb die Fachverbände für Menschen mit Behinderung dafür eingesetzt, dass die entsprechende BTHG-Neufassung der leistungsrechtlichen Zugangsfrage vor Inkrafttreten wissenschaftlich untersucht wird. Jetzt liegt der „Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023)“ vor und bestätigt die Befürchtungen der Kritiker/innen: „Die Untersuchung hat gezeigt, dass das ursprüngliche Anliegen des BMAS, eine griffige Definition zu erhalten, bei der der bisher zugangsberechtigte Personenkreis gleich bleibt, nicht erfüllbar ist. Die Erwartung an das Ergebnis der Untersuchung, die bei Abfassung des Artikels 25a BTHG leitend war, muss dementsprechend revidiert werden.“ (S.91 Ab-schlussbericht)Damit steht fest, dass der künftige Zugangfür den leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99, SGB IX neu definiert werden muss. „Die Studie hat gezeigt, dass sich der bisherige Personenkreis der Ein-gliederungshilfe stark verändern würde. Das hatten die Fachverbände bereits im Vorfeld befürchtet und begrüßen entsprechend das Fazit der Studie“, machte Johannes Magin, Vorsitzender desCaritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. deutlich. Die Wissenschaftler/innender Studie haben der Bundesregierung empfohlen, auf den bislang geplanten quantitativen Ansatz – der Addierung von sogenannten ICF-2Lebensbereichen – zugunsten eines qualitativen Ansatzes zu verzichten. Das begrüßen die Fachverbände ausdrücklich. Das BMAS plant jetzt in einem neuen Anlauf die leistungsrechtliche Zugangsfrage zu klären. Die Fachverbände begrüßen den Neustart und das damit von der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese zugesagte Beteiligungsverfahren. www.diefachverbaende.de

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