Behindertenverbände fordern Umkehr beim Teilhabegesetz

Im Vorfeld des Beschlusses des Bundeskabinetts zum Bundesteilhabegesetz am 28. Juni fordert ein breites Bündnis von Behindertenverbänden, dass das neue Gesetz keine Verschlechterungen für behinderte Menschen bringen darf und einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen leisten muss.

Die derzeit laufenden Proteste behinderter Menschen unter dem Motto „NichtmeinGesetz“ gegen den vorgelegten Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz werden fortgesetzt und gipfeln am 28. Juni um 10:00 Uhr in einer symbolischen „Käfig-Aktion“ auf dem Washington Platz vor dem Berliner Hauptbahnhof, kündigte das Bündnis für ein gutes Bundesteilhabegesetz an.

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Demonstration gegen den Entwurf des Teilhabegesetzes in Berlin. Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

„Wenn die Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU mit dem Bundesteilhabegesetz keine Bauchlandung für behinderte Menschen bewirken will, sollte sie den vorliegenden Referentenentwurf gründlich überarbeiten. Denn der Entwurf schränkt zum Teil massiv das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen ein, erschwert den zukünftigen Zugang zu Leistungen und sieht keinen echten Ausstieg aus der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen vor. Wir werden es auf keinen Fall widerstandslos zulassen, dass vorne herum schöne Reden mit einigen Verbesserungen gehalten werden und hinten herum ein Spargesetz auf den Weg gebracht wird, dass das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen zum Teil massiv erschwert“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Koordinator der von mehreren Behindertenverbänden getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz.

Seit zwei Wochen finden tägliche Mahnwachen behinderter Menschen vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin und nun auch vor der CSU Zentrale in München statt. Auch in einigen anderen Städten sind Mahnwachen geplant. Am Tag des Kabinettsbeschlusses am 28. Juni soll mit der Aufstellung eines Käfigs, in den behinderte Menschen gesperrt werden, ab 10:00 Uhr auf dem Washington Platz am Berliner Hauptbahnhof symbolisch deutlich gemacht werden, welche Einschränkungen der Gesetzentwurf für ein selbstbestimmtes Leben behinderte Menschen bedeuten kann.

„Wenn nicht mehr auf den realen Bedarf zur Teilhabe geschaut wird, sondern fünf willkürlich formulierte Kriterien für Teilhabeeinschränkungen erfüllt werden müssen, um überhaupt Leistungen zu bekommen, dann ist eine Grenze überschritten. Wenn behinderte Menschen, die sich mühsam den Weg aus Behinderteneinrichtungen heraus zu einem Leben in der eigenen Wohnung mit entsprechender Unterstützung erkämpft haben, zukünftig befürchten müssen, zum Zwangspoolen von Leistungen oder in sogenannte gemeinschaftliche Wohnformen gedrängt zu werden und für ihre nötige Assistenz wieder auf’s neue vor Gerichte ziehen müssen, dann hat das nichts mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun“, so Ottmar Miles-Paul. Gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention sei es völlig unverständlich, warum behinderte Menschen, die wie alle anderen auch, mitten in der Gesellschaft leben wollen, auch zukünftig darlegen müssen, warum ein Leben in einer Behinderteneinrichtung für sie unzumutbar ist, um die nötige Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu bekommen.

Unverständlich sei auch, dass es keine konsequente Abkehr von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen gibt. Dabei kämen die groß angekündigten Verbesserungen bei vielen Menschen, die auch auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, gar nicht an, weil sie weiterhin im Fürsorgesystem verbleiben. „Ärgerlich ist auch, dass der Grundsatz Eingliederung vor Pflege nicht umgesetzt, sondern zukünftig der Vorrang der Hilfe zur Pflege gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe festgeschrieben wird“, so Ottmar Miles-Paul.

PM/AWS

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